Voraussetzungen und Zeitpunkt der Aufnahme

 

(1) Die Schülerinnen und Schüler werden von einem Erziehungsberechtigten angemeldet.

 

(2) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 (vierstufige Wirtschaftsschule) und in die Jahrgangsstufe 8 (dreistufige Wirtschaftsschule) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

1. für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule geeignet ist (Abs. 3)

2. den Besuch mindestens der vorausgehenende Jahrgangsstufe der Mittelschule nachweisen kann,

3. am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 15. Lebensjahr (vierstufige Wirtschaftsschule) bzw. das 16. Lebensjahr (dreistufige Wirtschaftsschule) nich nicht vollendet hat.

 

(3) Schülerinnen und Schüler der Mittelschule sind für den Besuch der Wirtschaftsschule geeignet, wenn sie im Zwischenzeugnis der Mittelschule eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 aus den Zwischenzeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung nach §30 Abs. 2 der Volksschulordnung oder im Jahreszeugnis erreichen. Schüler oder Schülerinnen der Mittleren-Reife-Klassen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe erhalten haben.

 

(...)

 

(5) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 als Eingangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

1. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachweist und im Fach Engliscg im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder im Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mindestens die Note 3 erzielt hat.

 

oder 2. die Jahrgangsstufe 9 einer Mittleren-Reife-Klasse durchlaufen hat.

 

Probeunterricht an drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen

Für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Voraussetzungen Nr. 1 und Nr. 2 von (3) nicht gegeben sind, führt die Wirtschaftsschule einen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik durch.

Er findet für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule im letzten Drittel des Schuljahres statt.

Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage. Die Schülerinnen und Schüler haben mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Die erfolglose Teilnahme wird auf dem Zwischenzeugnis der Mittelschule, das den Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird, vermerkt.

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