1. Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 der Realschule

  • im Jahreszeugnis der Mittelschule muss dafür in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 erreicht werden
  • wird der Notenschnitt nicht erreicht, ist der Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 der Realschule nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich

2. Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums

Der Übertritt ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung möglich.

Voranmeldung:

Wie beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse Realschule oder Gymnasium ist auch hier eine Voranmeldung vom 07.05. bis 12.05.2012 an der jeweiligen aufnehmenden Schule notwendig.

Nach der erfolgten Voranmeldung teilen Sie uns bitte mit, an welche konkrete Realschule bzw. an welches Gymnasium ein aufsteigender Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 erfolgen soll.

Werden die o.g. notwendigen Notendurchschnitte nicht erreicht, können die Schülerinnen und Schüler am Schuljahresende von Ihnen an der gewünschten weiterführenden Schule zur Aufnah-meprüfung angemeldet werden. Die Prüfungsinhalte bzw. –schwerpunkte, Prüfungsformen und ggf. weitere organisatorische Informationen werden den Erziehungsberechtigten bei der Anmel-dung zur Aufnahmeprüfung mitgeteilt.

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