Beurlaubungen

Gründe für eine Beurlaubung vom Unterricht könnten sein: die Teilnahme an Sportwettkämpfen, Firmung/Konfirmation eines Geschwisterkindes, religiöse Feste, Trauerfall in der Familie.
Dabei gilt jedoch:

  • Man kann nicht aus beliebigen Gründen beurlaubt werden. Z.B. sollten Führerscheinprüfungen oder Arztbesuche in der Regel immer in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.
  • Beurlaubungen wegen Reiseterminen sind nicht möglich. 
  • Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung mit Hilfe des entsprechenden Formulars zu beantragen: (erhältlich auch über unsere Verwaltung oder die Klassenleitung)

Krankmeldungen

  • Entschuldigen Sie Ihr Kind bei Fernbleiben vom Unterricht rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn über die Telefonnummer des Anrufbeantworters 08372 921324.
  • Bitte nennen Sie deutlich den Namen Ihres Kindes, die Klasse und den Klassenlehrer.
  • Bitte teilen Sie bei ihrem ersten Anruf ferner mit, ob es sich wahrscheinlich um eine längere Abwesenheit handeln wird. Sollte dies der Fall sein, erbitten wir nach 3 Tagen eine schriftliche Mitteilung über die vermutliche Dauer der Erkrankung an den Klassenlehrer.
  • Nach der Genesung bringen die Schülerinnen und Schüler eine von den Eltern ausgestellte schriftliche Entschuldigung mit und legen diese der Klassenleitung vor.
  • Bei häufigen Fehlzeiten oder bei Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach den Ferien kann die Schule ein ärztliches Attest bzw. eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

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