Beurlaubungen
Gründe für eine Beurlaubung vom Unterricht könnten sein: die Teilnahme an Sportwettkämpfen, Firmung/Konfirmation eines Geschwisterkindes, religiöse Feste, Trauerfall in der Familie.
Dabei gilt jedoch:
- Man kann nicht aus beliebigen Gründen beurlaubt werden. Z.B. sollten Führerscheinprüfungen oder Arztbesuche in der Regel immer in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.
- Beurlaubungen wegen Reiseterminen sind nicht möglich.
- Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung mit Hilfe des entsprechenden Formulars zu beantragen: (erhältlich auch über unsere Verwaltung oder die Klassenleitung)
Krankmeldungen
- Entschuldigen Sie Ihr Kind bei Fernbleiben vom Unterricht rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn über die Telefonnummer des Anrufbeantworters 08372 921324.
- Bitte nennen Sie deutlich den Namen Ihres Kindes, die Klasse und den Klassenlehrer.
- Bitte teilen Sie bei ihrem ersten Anruf ferner mit, ob es sich wahrscheinlich um eine längere Abwesenheit handeln wird. Sollte dies der Fall sein, erbitten wir nach 3 Tagen eine schriftliche Mitteilung über die vermutliche Dauer der Erkrankung an den Klassenlehrer.
- Nach der Genesung bringen die Schülerinnen und Schüler eine von den Eltern ausgestellte schriftliche Entschuldigung mit und legen diese der Klassenleitung vor.
- Bei häufigen Fehlzeiten oder bei Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach den Ferien kann die Schule ein ärztliches Attest bzw. eine ärztliche Bescheinigung verlangen.